Heute gibt es keinen Blogeintrag zum Thema Schnee (nächste Woche wieder), sondern zu einem anderem Thema, das mit Wintersport und auch mit dem Schutz vor Lawinen zu tun hat. Die Beziehung zwischen Wintersport, Wald und Wild ist besonders im Winter ein sensibles und viel diskutiertes Thema und wird von einem gewissem Konfliktpotenzial begleitet. Der Lawinenwarndienst Salzburg betreibt neben dem Skitourenportal nun auch die Plattform SNOBS mit. Auf diesen Plattformen werden Touren mit der Gemeinschaft geteilt und Informationen ausgetauscht. Das freut uns sehr, da es uns zum einen hilft, unser Bild der Lawinensituation weiter zu schärfen und zum anderen, weil es zur Stärkung der Gemeinschaft von Wintersportenthusiasten führt. Um unseren Teil dazu beizutragen, dass bei der Tourenplanung auch ein respektvoller Umgang mit den Faktoren Wald und Wild mitgedacht wird, bereiten wir in diesem Blogbeitrag vorhandene Informationen auf.
Zusammenfassend: Generell genießt man beim Tourengehen die selben Rechte wie beim Wandern und Bergsteigen im Sommer. Wälder, Almen, Wege und Straßen dürfen mit wenigen Ausnahmen genutzt werden. Dieser Beitrag geht auf die gesetzlichen Ausnahmen ein und versucht, Empfehlungen für einen möglichst respektvollen Umgang mit Wild und Wald aufzuzeigen. Ausgenommen vom freien Wegerecht sind im Winter Wildfütterungen (200-400 m um Fütterungen), Jungwaldzonen sowie Sperrgebiete (selten). Als Empfehlungen werden in diesem Beitrag vor allem Wildruhezonen behandelt. Das Betreten dieser Bereiche ist zwar nicht gesetzlich verboten, aber der Verzicht ist empfohlen, um Wildtieren Rückzugsorte zu bieten.
1. Fütterungsbereiche
Für Rot- und Rehwild werden im Winter Fütterungsbereiche eingerichtet. Das Wild verlässt zur Nahrungsaufnahme seinen Einstand, um zur Fütterung zu gelangen. Da der Bewegungsradius des Wildes im Winter stark verringert wird, ist die Wilddichte um Fütterungsbereiche besonders hoch. Wenn um eine Fütterung zu viel Unruhe herrscht, sucht das Wild andere Nahrungsquellen was besonders im Winter Waldschäden zur Folge hat. Die Fütterung von Wild in der Notzeit (Winter) hat, neben dem schadensfreien Überwintern einzelner Wildarten, die Vermeidung von Wildschäden am Waldbestand zum Ziel. Das funktioniert nur, wenn das Wild die Fütterung auch ungestört nutzen kann. Der Schutz vom Waldbestand ist dabei keineswegs nur von wirtschaftlichen Interessen getrieben: Rund die Hälfte der Waldfläche im Bundesland Salzburg ist als Schutzwald ausgewiesen und schützt damit Siedlungsräume und Infrastruktur vor Naturgefahren.
Abb.1: Rotwildfütterungen im Winter sind gesetzlich verpflichtend von der jeweiligen Hegegemeinschaft durchzuführen. Bei Störungen im Fütterungsbereichen kann sowohl das Wild und in weiterer Folge auch der Waldbestand Schaden nehmen (© Ferdinand Rieder/Bilddatenbank Land Salzburg)
Geregelt wird das Betretungsverbot von Fütterungsbereichen im Salzburger Jagdgesetz (§ 66 JG):
(5) Bei Futterplätzen für Rotwild darf während der Fütterungsperiode ein Bereich mit einem Radius von 200 m um den Futterplatz von jagdfremden Personen nicht betreten oder befahren werden. Dieser Bereich kann von der Jagdbehörde durch Verordnung auch abweichend festgelegt werden, wenn dies die besondere Lage eines Futterplatzes erfordert. Der größte Durchmesser dieses Bereiches darf jedoch 400 m nicht überschreiten. Das Verbot gilt nicht (...) für bestehende Straßen, Wege, Schipisten, Schitourenrouten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind. (…)
(6) Der Jagdinhaber oder bei Rotwildfütterungen die Hegegemeinschaft hat den Fütterungsbereich durch Hinweistafeln zu kennzeichnen, die bei Auflösung der Fütterung unverzüglich zu beseitigen sind. Auf den Hinweistafeln ist Beginn und Ende der Sperrzeit anzuführen (…).
2. Wildruhezonen:
Die Salzburger Jägerschaft hat gemeinsam mit alpinen Vereinen eine Karte erstellt, in der sowohl Rotwild- als auch Gamswildruhezonen gekennzeichnet sind. Rotwildruhezonen sind dabei meist um Fütterungen vorzufinden. Da Fütterungen gelegentlich auch verschoben bzw. neu errichtet werden, sind manche Fütterungen nicht als Wildruhezone ausgewiesen aber trotzdem großflächig zu umgehen. Gamswild wird im Normalfall nicht gefüttert. Damit wird Ausweisung von Gamsruhezonen schwieriger aber die Notwendigkeit von Rückzugsorten umso wichtiger. Zum einen hält sich Gamswild auch im Winter oft oberhalb der Waldgrenze auf, dort wo gebietsweise auch Skitourengeher unterwegs sind. Gamswild äst unter anderem an abgewehten Rücken und Graten und wo es apere Bereiche findet. Wildruhezonen sind kein gesetzliches Sperrgebiet aber Empfehlungen, die es Skitourengehern ermöglichen sollen, Rücksicht auf die Wildtiere nehmen zu können.
Abb.2: Aufgeschreckter Hirsch in der Notzeit (© Hubert Stock/Bilddatenbank Land Salzburg).
- Stressfaktoren Tageszeit und das Mitführen von Hunden
In der Dämmerungszeit sind Rot- und Rehwild besonders aktiv und verlassen ihre Einstände um zu äsen. Unruhe zu Dämmerungszeiten hat deshalb besonders gravierende Auswirkungen auf diese Wildarten. Die Dämmerungszeit beginnt im Hochwinter bereits am Nachmittag. Für lange Frühjahrstouren muss man oft lange vor dem Sonnenaufgang starten, um der tageszeitlichen Erwärmung der Schneedecke voraus zu sein. Das heißt Skitouren kreuzen sich oft mit der Dämmerungszeit.
Besonders zu diesen Zeiten soll eine Beunruhigung des Wildes vermieden, Rotwildruhezonen also umgangen werden. Bei Gamswildruhezonen ist dagegen eher tagsüber ein kritischer Zeitpunkt, da Gamswild tagaktiv ist.
Das Mitführen von Hunden stellt für das Wild einen weiteren Stressfaktor dar. Dieser Punkt sollte bei der Tourenplanung ebenfalls berücksichtigt werden.
3. Jungwald:
Das Befahren von Jungwald (Bäume unter 3 m Höhe) ist laut dem Forstgesetz (§ 33 ForstG) verboten, weil Skikanten Jungbäume schädigen. Besonder auf viel begangenen Touren wird mit Schildern auf Aufforstungsbereiche hingewiesen. Aber auch dort wo kein Schild steht, dürfen Jungwaldzonen nicht befahren werden. Damit können Wintersportler ihren Beitrag dazu leisten, dass gesunde Schutz- und Erhohlungswälder heranwachsen können. Es gibt kein Kartenmaterial in dem Jungwaldzonen ausgewiesen sind. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sie sich ständig ändern.
Informationen
Informationen zu Ruhezonen findet man in der Ruhezonenkarte im SAGIS (Salzburger Geographisches Informationssystem). Rot eingefärbte Bereiche stellen Rotwildruhezonen, gelb eingefärbte Bereiche Gamswildruhezonen dar. Rotwildruhezonen sind oft deckungsgleich mit Fütterungsbereichen, wobei vor Ort trotzdem auch auf Hinweistafeln geachtet werden muss. Das Betretungsverbot gilt nicht für bestehende Straßen, Wege, Schipisten, Schitourenrouten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind (§ 66 JG). Dabei ist zu beachten, dass Forstwege nicht in diese Kategorie fallen, da sind laut Forstgesetz zum Wald gehören. Im Zweifelsfall kann Auskunft über die Salzburger Jägerschaft erfragt werden. Gesetzliche Informationen zu dem Thema Sperrgebiete hat der Österreichische Alpenverein zusammengefasst. Weiterführende Informationen findet man hier und auf der Plattform Respektiere deine Grenzen.
Abb. 3: Die Initiative Respektiere deine Grenzen bietet weiterführende Informationen.
Beispiel
Als beliebtes und viel begangenes Skitourengebiet wird der Vogelalmgraben im hinteren Glemmtal hier als Beispiel angeführt. Die Rotwildruhezone erstreckt sich dabei über den Taleingang. Aus vorhandenen Kartenmaterial (AV/Kompass etc.) geht hervor, dass sich im Talboden ein für die allgemeine Benützung ausgewiesener Weg befindet. Das heißt man kommt über den gekennzeichneten Weg problemlos in das Tal. Bereiche in der Rotwildruhezone abseits gekennzeichneter Wege sollten bzw. müssen allerdings gemieden werden, da sich auf der Ostseite des Baches eine Rotwildfütterung befindet.
Abb. 4: Ruhezonenkarte für den Bereich Vogelalmgraben im hinteren Glemmtal.
Zum Schluss möchten wir betonen, dass wir um eine neutrale Aufklärung der aktuellen Rechtslage und um die Bewusstseinbildung für einen respektvollen Umgang im winterlichen Gelände bemüht sind und dabei nicht Partei ergreifen wollen. Bei Fragen, Anregungen, usw. gerne eine Mail an lawine(at)salzburg.gv.at.
Anna Heuberger ist neu im Team des Lawinenwarndienstes. Durch ihre Ausbildung als Skiführerin und ihr Studium der Alpinen Naturgefahren kennt sie die vielen Facetten von Schnee im alpinen Gelände. Anna hat außerdem nicht nur in den heimischen Bergen Erfahrung in der Gefahrenbeurteilung gesammelt, sondern auch in den Bergen Nord- und Südamerikas.